Merkblatt zur Strahlensicherheit

bei H1

 

Während des Experimentierbetriebes ist der H1 Interlockbereich Kontrollbereich. Der Kontrollbereich ist ein abgegrenzter und

gekennzeichneter Bereich, in dem mit Strahlung gerechnet werden

muß. Messungen werden von der Strahlenschutzgruppe D3 durchgeführt. Ein Aufenthalt in Kontrollbereichen ist nur unter

folgenden Bedingungen erlaubt ( zeitweiliger Zugang ):

Gegenstände, die mit dem Aufkleber " Vorsicht radioaktiv" gekennzeichnet sind, dürfen nicht weggeworfen werden und dürfen nicht vom DESY Gelände entfernt werden.

Türen mit einer leuchtenden roten Lampe bzw. einem roten Hinweisschild "Sperrbereich" dürfen nicht geöffnet werden. Anderweitig wird der Beschleunigerbetrieb unterbrochen, das Interlock gebrochen.

Bereiche, die als " Sperrbereich" gekennzeichnet sind ( z.B. Betondeckenbalken durch gelbe Warntafeln ), dürfen nicht betreten werden.

Entfernung von Absperrgittern und Abschirmungen

Absperrgitter und Abschirmungen dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten entfernt werden. Diese Arbeiten werden von der Gruppe MEA ausgeführt. Verantwortliche Person für Halle Nord ist Herr Wöbke.

Für den Fall der Abwesenheit des Strahlenschutzbeauftragten und seines Vertreters erhält MEA eine Liste mit Personen, die ebenfalls berechtigt sind das Entfernen von Abschirmungen anzuordnen. Vor Beginn des Strahlbetriebes wird die Vollständigkeit der Abschirmungen vom Strahlenschutzbeauftragten überprüft. Sollen aus technischen Gründen Abschirmungen verändert werden, so muß dies mit dem Strahlenschutzbeauftragten und der Gruppe D3 abgesprochen werden.

Für Gäste gelten zusätzlich folgende Regeln:

Eine Unterweisung ist erforderlich, wenn Gäste bzw. Fremdfirmen im Kontrollbereich tätig werden sollen. Die Unterweisung muß von einer Strahlenschutz verantwortlichen Person ( für H1: Strahlenschutzbeauftragter : Gert Falley, Vertreter: Carsten Niebuhr ) durchgeführt werden. Diese Person bespricht im allgemeinen auch die durchzuführenden Arbeiten. Von den abgesprochenen Arbeitsgängen darf ohne Rücksprache nicht abgewichen werden.

Die verantwortliche Person muß von der Beendigung / Unterbrechung der Arbeit unterrichtet werden.

Dosimeter müssen nach Beendigung der Arbeiten zur Auswertung an D3 zurückgegeben werden.

Besucher dürfen keine Arbeiten ausführen. Sie erhalten eine Unterweisung durch eine Orts- und sachkundige Person. Über D3 sind Besucher mit elektronischen Dosimetern auszustatten.

Umgang mit radioaktiven Präparaten

Radioaktive Präparate dürfen zum Test von Detektoren und Versuchen nur über den Strahlenschutzbeauftragten bei D3 ausgeliehen werden. Der Transport von radioaktiven Stoffen von Desy zur Halle Nord und zurück darf nur von dem Strahlenschutzbeauftragten und seinem Vertreter bzw. von D3 durchgeführt werden. Radioaktive Stoffe dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Nach Beendigung der Arbeiten müssen sie in den dafür vorgesehenen Strahlenschutztresor eingeschlossen werden. Personen die mit radioaktiven Stoffen arbeiten erhalten eine gesonderte Unterweisung durch den Strahlenschutzbeauftragten und erhalten ein Dosimeter. Bei längerer Arbeitsunterbrechung müssen die Präparate an D3 zurückgegeben weden.

Arbeiten am Teststrahl 22

Personen die am Teststrahl arbeiten erhalten eine gesonderte Unterweisung durch den Strahlenschutzbeauftragten. Im Wesentlichen gelten hier die Regeln für Kontroll- und Sperrbereiche. Zusätzlich müssen Personen benannt werden, die für die Interlockabsuche verantwortlich sind. Alle Personen die am Teststrahl arbeiten müssen ein Dosimeter tragen.

 

Januar 2002

Der Strahlenschutzbeauftragte von H1 Gert Falley Tel. 3424, 2760, 93424

priv. 6683223

Vertreter Carsten Niebuhr Tel. 4594